Brandschutzunterweisungen
Ziel einer Brandschutzunterweisung ist es, über mögliche Gefahren aufzuklären und Menschen auf einen Ernstfall zu trainieren. Unternehmen sind nach § 10 ArbSchG dazu verpflichtet, für den Fall einer Brandbekämpfung, Evakuierung und Erster Hilfe verantwortliche Mitarbeiter zu bestimmen. Diese müssen mindestens einmal im Jahr zu geschult werden.
Bei einer Brandschutzunterweisung werden folgende Punkte vermittelt:
- sicherheitsbewusstes Handeln
- umsichtiges Handeln
- technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen
- sicherheitsgerechtes Gestalten von Arbeitsplätzen
Wir sorgen für eine effektive und inhaltlich sinnvoll gestaltete Brandschutzunterweisung und helfen bei der Durchführung.